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Psychotherapie

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung / Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme ist bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich und die Anzahl der Stunden, die erstattet werden, hängt davon ab, welchen Vertrag Sie mit der Versicherung geschlossen haben. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Stundenumfang eine Psychologische Psychotherapie übernommen wird und wie diese zu beantragen ist. Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Selbstzahler
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen, entfallen einige Formalitäten wie z.B. die Antragsstellung bei der Krankenkasse. Die Therapie kann somit in der Regel sehr zeitnah beginnen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, bin ich nicht befugt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Hierbei erstattet die Krankenkasse auf Antrag die Behandlungskosten, wenn eine erforderliche Therapie aufgrund von zu langen Wartezeiten bei Vertragspsychotherapeuten nicht in zumutbarer Zeit begonnen werden kann. Vom Gesetzgeber werden mehr als sechs Wochen Wartezeit, Anrufe bei mindestens fünf Therapeuten oder ein Therapieplatz mit einer zu weiten Entfernung vom Wohnort als unzumutbar angesehen. Gerne informiere ich Sie über diese Möglichkeit und unterstütze Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme.

Beratung und Coaching

Beratung und Coaching sind keine Kassenleistungen. Die Kostengestaltung richtet sich nach dem Umfang der Beratung. Bei weiteren Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.